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   LSG Bayern, 22.02.2005 - L 6 R 417/03   

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https://dejure.org/2005,25850
LSG Bayern, 22.02.2005 - L 6 R 417/03 (https://dejure.org/2005,25850)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.02.2005 - L 6 R 417/03 (https://dejure.org/2005,25850)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - L 6 R 417/03 (https://dejure.org/2005,25850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. verminderter Erwerbsfähigkeit; Beurteilung des beruflichen Leistungsvermögens; Folgen der fehlenden Mitwirkung des Antragstellers bei der Durchführung einer ärztlichen Untersuchung; Beurteilung der sozialen Zumutbarkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2005 - L 6 R 417/03
    Dementsprechend ist ein Versicherter gemäß § 43 Abs. 2 Satz 4 SGB VI a.F. nicht berufsunfähig, wenn er eine zumutbare Tätigkeit ohne Rücksicht auf die jeweilige Arbeitsmarklage vollschichtig ausüben kann (vgl. Beschluss des Großen Senats des BSG vom 19.12.1996, SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2005 - L 6 R 417/03
    Der Kläger kann die durchschnittlich erforderlichen Fußwege zurücklegen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2005 - L 6 R 417/03
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2005 - L 6 R 417/03
    Denn diese trifft grundsätzlich denjenigen, der aus einer nicht feststellbaren - bzw. hier nicht weiter aufklärbaren - Tatsache ein Recht herleiten will (BSGE 6, 70; KassKomm-Krasney § 20 SGB X Rdnr.10 m.w.N.).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2005 - L 6 R 417/03
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
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